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Ratgeber

Was ist legal? Film Cover und Urheberrecht

Aktualisiert am von vinett-video Mediaservice

Viele Filmbegeisterte und Filmfreunde betreiben in ihrer Freizeit ein kleines Filmportal. Sie schreiben Rezensionen über aktuelle Kinofilme oder wollen ihre Lieblingsfilme auf dem eigenen Blog präsentieren. Das richtige Film Cover zu finden, ist heute kein Problem. Websites wie freecovers.net oder cover-finder.de (z. Z. abgeschaltet) bieten eine einfache Möglichkeit, das gesuchte Cover ohne großen Aufwand zu finden. Wer nun das passende Bild zum erstellten Beitrag hochladen möchte, sollte die rechtlichen Bedingungen kennen.

Urheberrecht gilt auch auf Film Cover und Plakate

Für Film Cover gelten die gleichen Bestimmungen wie für Fotos und Zeichnungen. Wie alle anderen geistigen Erzeugnisse sind auch Film Cover urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung verwendet werden. Das heißt: Wer ein Film Cover auf den eigenen Blog stellen möchte, muss vorher den Urheber um Erlaubnis fragen.

Einzige Ausnahme bilden Werke, bei denen die Schutzfrist bereits abgelaufen ist. Diese Schutzfrist kann als „Sperrfrist“ verstanden werden und besagt, dass jedes künstlerische Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt ist. In diesem Zeitraum sind in der Regel die Nachfahren oder Verwandten des Urhebers Inhaber der entsprechenden Rechte. Bei den meisten älteren Filmen greift diese Sperrfrist, da das Medium „Film“ vergleichsweise jung ist.

Anfrage beim Rechteinhaber

Einen Unterschied zu Fotos und Zeichnungen gibt es aber doch. Bei Film Covern und Plakaten sind oft nicht die eigenen Urheber, also die Fotografen, Grafiker usw. Inhaber des Urhaberrechts, sondern die Filmproduktions- und Filmverleihfirmen. Diese gehen in der Regel weniger strikt mit dem Urheberrecht um.

Meist hilft daher eine Anfrage bei der entsprechenden Firma weiter. Viele Rechteinhaber dulden eine Verwendung auf dem persönlichen Film-Blog und stellen das Film Cover zur Verfügung. Auf diese Weise lässt sich das gewünschte Cover nicht nur für die eigene Filmkritik, sondern auch für eine Werbeannonce oder einen Werbebanner nutzen.

WICHTIGER HINWEIS: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen.